Was ist einbruchhemmendes Glas?
Einbruchhemmende Verglasungen sind Verglasungen, die im Vergleich zu gewöhnlichem Flachglas (Klarglas) den Glasbruch durch Fremdeinwirkung solange wie möglich hinauszögern.

Die Einbruchhemmung ist eine Komponente, die misst, wieviel Zeit und welche Art von Aufwand oder Technik (z.B. welches Werkzeug) nötig ist, um das gewaltsame Öffnen des Materials (in diesem Fall Glas) bzw. einen Glasbruch zu erreichen.

Je nach dem, welchem Angriff eine Glasscheibe mechanisch standhalten muss, wird Sicherheitsglas entsprechend seiner Schutzwirkung einer alphabetischen Klasse zugeordnet. Dafür werden die ersten vier Buchstaben des Alphabets verwendet:

A = durchwurfhemmend
B = durchbruchhemmend
C = durchschusshemmend
D = sprengwirkungshemmend

Die allgemeine Kennzeichnung einbruchhemmender Gläser erfolgt durch die Norm DIN EN 356 (Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff): Nach ihr werden diese Gläser mit dem Buchstaben P ausgezeichnet.

Darauf folgt eine Ziffer (1-8), die den Schutz in einer Widerstandsklasse angibt, dahinter steht wiederum ein zweiter Buchstabe, der definiert, welcher Art von Angriff die Glasfläche standhält (siehe oben):

A steht für durchwurfhemmend, B für durchbruchhemmend. Der Schutz vor Durchschüssen (C) und Sprengstoff (D) gehört nicht dazu. Diese Kategorien werden dennoch dort empfohlen, wo mit einer besonders hohen Gefahr zu rechnen ist.

Schubverbund bei Verbundgläsern (VSG/VG)
Je nach Temperaturbereich und Belastungsdauer herrscht bei VSG oder VG ein mehr oder weniger guter Schubverbund zwischen den Scheiben, da PVB Folien (thermoplastische Kunststoffe) und reaktionsfähige Harze ein ausgeprägtes Kriechverhalten aufweisen. So herrscht bei Kurzzeitbelastungen (z. B. Windlasten) und Temperaturen unter 50 °C nahezu vollständiger Schubverbund, bei Temperaturen ab 50 °C jedoch hingegen nahezu kein Schubverbund mehr (Bild 1). Alle derzeitigen Regelungen (z. B. TRLV) gehen davon aus, dass für den Nachweis der Tragfähigkeit bei Lasteinwirkung auf den Ansatz einer Schubwirkung verzichtet werden muss. Für Isoliergläser ist jedoch zusätzlich der Grenzzustand des vollen Schubverbundes zu berücksichtigen.

Es ist zu beachten, dass die Vernachlässigung der Verbundwirkung bei einer Bemessung nicht generell auf der sicheren Seite liegt. Während die Vernachlässigung der Verbundwirkung bei Einwirkung äußerer Lasten im allgemeinen auf der sicheren Seite liegt, muss der Verbund bei Zwangsbeanspruchungen berücksichtigt werden. So führen Zwängungen, z. B. durch Verformungseinwirkungen, bei einem wirksamen Verbund zu höheren Beanspruchungen des Glases.

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